Die neue DIN 14675:2020-01 (Brandmelde- und Sprachalarmanlagen): Das sind die Änderungen
Wenn es brennt, ist die Feuerwehr in aller Regel schnell zur Stelle und kann helfend agieren. Wichtig ist hierfür, dass die Rettungskräfte schnellstmöglich alarmiert werden können und bereits früh wissen, was für ein Einsatz auf sie zukommen wird. Brennt es durch ein unbeobachtet gelassenes Teelicht oder gab es eine Explosion?
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In Deutschland gibt es vor allem im Bereich von Unternehmen klare Regelungen, damit die Feuerwehr schnell ausrücken kann. Gebündelt werden diese Regelungen in der Norm DIN 14675. Anfang des Jahres gab es für die Norm eine Anpassung.
Die bisher gültige Version aus dem April 2018 hat somit keinen Bestand mehr und die neuen Vorgaben sind gültig. Aber welche sind das und woran müssen sich Unternehmen nun orientieren?
DIN 14675: 2020-01 Was wurde angepasst und aktualisiert?
In regelmäßigen Abständen gibt es für die DIN 14675 Anpassungen an aktuelle Situationen und Begebenheiten. Vielfach handelt es sich dabei lediglich um kleine Änderungen an Formulierungen oder es werden einzelne Bestandteile gestrichen und ersetzt (Quelle: https://www.uds-beratung.de/zertifizierung-din-14675-brandmelde-und-sprachalarmanlagen/).
Dennoch ist es für Unternehmen von großer Relevanz, sich mit den einzelnen Veränderungen im Detail zu befassen, sodass diese auch entsprechend umgesetzt werden können.
Im Vergleich zur DIN 14675 Version aus dem April 2018 gab es im Januar 2020 einige Veränderungen.
Demnach muss unter anderem ab sofort zwingend eine Prüfbescheinigung vorgelegt werden, wenn eine Brandmeldeanlage überprüft wird oder worden ist. Bisher war dies entsprechend der DIN 14675 nicht so explizit der Fall gewesen.
Zusätzlich ist der Betreiber einer Brandmeldeanlage dazu verpflichtet, die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von Beginn bis Ende in einem maximal dreijährlichen Abstand zu überprüfen und dies auch zu dokumentieren.
Diese beiden Anpassungen der DIN 14675 sind im ersten Teil der Norm zu finden.
Gleichermaßen wurde hier auch noch an anderer Stelle etwas angepasst. Diese Änderung bezieht sich auf Freischaltelemente, deren Anschluss wie der von Handfeuermeldern zu erfolgen hat. Zugleich muss die Installation in direkter Nähe zu einem Feuerwehrschlüssel-Depots der Klasse 2 oder 3 verbaut werden. Die Betätigung des Freischaltelements ist weiterhin nur durch eine verantwortliche Person gestattet, die hierfür entsprechend geschult wurde.
Eine Änderung in diesem Zusammenhang ist in der DIN 14675 bezogen auf den Teil 2 ebenfalls noch zu finden.
Alle vier Jahre muss nachgeschult werden
So wird im zweiten Teil der Norm verlangt (Abschnitt 5.3), dass eine verantwortliche Person nunmehr dazu verpflichtet ist, ihr Wissen über Technik und zugehöriges Regelwerk mindestens alle vier Jahre zu belegen – dies kann und soll durch eine zusätzliche Schulung vorgenommen werden.
Somit ergibt sich grundsätzlich durch die DIN 14675 Anpassungen aus dem Januar 2020 erneut eine erhöhte Sicherheit und es wird hierdurch der Versuch unternommen, die Sicherheit in und für Unternehmen weiterhin zu steigern.
Was müssen Unternehmen nun beachten und umsetzen?
Die Anpassungen der DIN 14675:2020-01 sind sicherlich sinnvoll und für Unternehmen gilt demnach, dass die Vorgaben entsprechend auch umzusetzen sind.
Doch was bedeutet das und was ist hierbei konkret zu tun?
Vielfach sind die Anpassungen im Bezug auf die DIN 14675 für Unternehmen auch mit Veränderungen im Bereich Sicherheitstechnik verbunden ist. In Bezug auf die aktuellen Änderungen bedeutet dies für die Unternehmen zunächst einmal, dass eine Prüfung einer Brandmeldeanlage in jedem Fall durch eine Prüfungsbestätigung belegt werden muss. Für die Überprüfung muss somit zwingend eine zertifizierte Fachfirma beauftragt werden, die im Anschluss an den Check schriftlich bestätigt, dass die Überprüfung stattgefunden hat. Im besten Fall wird auch noch nachgewiesen, ob und falls ja, welche Beanstandungen oder Besonderheiten es hierbei gegeben hat.
Ebenfalls nachzuweisen ist fortan, dass eine verantwortliche Person auch entsprechend geschult worden ist. Hierbei ist neu, dass im Anschluss an eine erste Schulung eine weitere Schulung im Abstand von maximal vier Jahren erforderlich wird. Somit soll sichergestellt werden, dass alle in der Zwischenzeit vorgenommenen Anpassungen bekannt sind und zudem, dass das technische Verständnis und Wissen rund um Brandmeldeanlagen und Co. tatsächlich vorhanden ist.
Was zunächst nach einem großen Aufwand klingt, lässt sich jedoch meist einfach in bestehende Abläufe integrieren oder es werden neue Abläufe zur Umsetzung der DIN 14675:2020-01 geschaffen. Auf diese Weise kann die Sicherheit im Unternehmen somit maßgeblich gesteigert werden.
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