Schwarz auf Weiß hat Vorfahrt – Schriftlicher Arbeitsvertrag ist unverzichtbar
Mündliche Absprachen im Arbeitsrecht sind zulässig. Sie sollten jedoch auf Nummer sicher gehen und grundsätzlich schriftliche Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern treffen. Im Streitfall erleichtern schriftlich fixierte Regelungen die Beweisführung.
Der Fall aus der Praxis
Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter. Dieser wehrte sich gegen seine Entlassung mit dem Argument, dass er zum Zeitpunkt seiner Einstellung mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbart hatte, dass eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei. Der schriftliche Arbeitsvertrag sei später geschlossen worden.
Das sagt der Richter
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag, so sind vorherige mündliche Vereinbarungen gegenstandslos. Mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag sei das Arbeitsverhältnis auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden, urteilte das Gericht. Zuvor getätigte Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.05.2009, Az.: 9 Sa 42/09).
Das bedeutet die Entscheidung
Zwar besteht im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie mit einem Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mündlich schließen. Um auf Nummer sicher zu gehen und spätere Beweisprobleme zu vermeiden, sollten Sie sich jedoch stets für die Schriftform entscheiden.
Expertenrat
Die Formfreiheit ist ausgehebelt, wenn ein Gesetz, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine besondere Form des Arbeitsvertrages vorschreibt. Das Nachweisgesetz (NachwG) verlangt z. B., dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich fixiert und dem Arbeitnehmer aushändigt.
Wichtiger Hinweis
Welche Vertragsinhalte Sie schriftlich auszuarbeiten haben, ist in § 1und § 2 des NachwG ausdrücklich geregelt.
Checkliste zum Download
Auf welche Rechtsgrundlagen sich Ihre Mitarbeiter berufen können, um Forderungen gegen Sie geltend zu machen, erfahren Sie anhand unserer Checkliste: Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht.
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