Business-Netz Logo
Chef als „Wichser“ bezeichnet: Keine Kündigung wegen Beleidigung ohne Abmahnung Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Chef als „Wichser“ bezeichnet: Keine Kündigung wegen Beleidigung ohne Abmahnung
  • Anzeigen
  • What links here

Chef als „Wichser“ bezeichnet: Keine Kündigung wegen Beleidigung ohne Abmahnung

16. Dezember 2011

 

Kündigung wegen Beleidigung als "Wichser" erfordert vorherige Abmahnung

Bezeichnet ein Arbeitnehmer seinen Chef als „Wichser“, so rechtfertigt diese Beleidigung nicht die sofortige Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz ist auch bei einer groben Beleidigung eines Vorgesetzten eine vorherige Abmahnung erforderlich, wenn zu erwarten ist, dass sie ihre Wirkung auf den Beschäftigten nicht verfehlt und sich daher der Vorfall auch nicht wiederholen wird.

 Rauswurf wegen grober Beleidigung muss Abmahnung vorausgehen auf www.business-netz.com

 

Der Fall aus der Praxis

Ein Arbeitnehmer war in einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Nach einem Arztbesuch gab er im Büro des Marktleiters eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, während dieser gerade abwesend war. Als der Marktleiter die Bescheinigung vorfand, ließ er den Beschäftigten über die Lautsprecheranlage ausrufen. Dieser meldete sich telefonisch. Der inhaltliche Verlauf des Gesprächs ist streitig. Klar ist aber, dass der Beschäftigte den Marktleiter schließlich anschrie:

"Wenn Sie schlechte Laune haben, dann wichsen Sie mich nicht von der Seite an."

Der Beschäftigte legte den Hörer auf und sagte im Beisein mehrerer Kollegen einen Satz, der mit dem Begriff "Wichser" begann. Anschließend verließ er den Markt. Kurz darauf erhielt er die fristlose Kündigung. Fristgerecht erhob er Kündigungsschutzklage. Er begründete die Klage mit dem Argument, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung trotz seiner Äußerungen nicht vorliege. Er habe dem Marktleiter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehrmals hingehalten, sei aber von diesem völlig ignoriert worden. Deshalb habe er sie dann im Büro abgelegt. Die Äußerung des Marktleiters im Telefonat "er solle sich schon einmal mit dem Betriebsrat oder der Betriebsratsvorsitzenden auseinandersetzen – da komme noch etwas" habe er als Kündigungsandrohung aufgefasst. Darüber habe er sich so aufgeregt, dass er den delikaten Satz nicht habe zurückhalten können. Es handele sich dabei um ein Augenblicksversagen, verursacht durch Provokation und Androhung der Kündigung.

 



Das sagt das Gericht

Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage statt. Die Kündigung sei unwirksam, weil ihr eine Abmahnung hätte vorausgehen müssen. Die Bezeichnung als "Wichser" stelle zwar eine grobe Beleidigung dar, die außerordentliche Kündigung sei dennoch unverhältnismäßig. Der Arbeitgeber hätte dem Beschäftigten zunächst eine Abmahnung erteilen müssen. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könne eine Abmahnung im Einzelfall auch als milderes Mittel zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers ausreichen, das für die Fortsetzung des Vertrages notwendig sei.

Das Verhalten des Beschäftigten müsse nicht sanktionslos hingenommen werden. Es sei jedoch entscheidend, ob die Reaktion des Arbeitgebers die einzige mögliche und vertretbare Antwort war. Dies sei hier nicht der Fall gewesen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2011, Az.: 2 Sa 232/11).

 

 

Abmahnung vor Rauswurf: Nicht jede grobe Beleidigung ist ein Kündigungsgrund

Die grobe Beleidigung eines Arbeitnehmers gegenüber einem Vorgesetzten oder Kollegen stellt regelmäßig eine Störung des Vertrauensbereichs dar. Ob dies für eine fristlose Kündigung ausreicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Vor allem das Arbeitsumfeld und die Situation, in der eine Beleidigung ausgesprochen wird, spielen dabei eine wichtige Rolle. Gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur bei einer groben Beleidigung.

 

Wichtiger Hinweis

Eine grobe Beleidigung ist eine besonders schwere, den Angesprochenen kränkende Beleidigung. Es muss sich dabei um eine bewusste und gewollte Ehrkränkung aus gehässigen Motiven handeln.

 

 

Auf den Umgangston kommt es an

Beachten Sie, dass es sich nicht bei jedem Kraftausdruck um eine grobe Beleidigung handelt. Bei der Bewertung einer Beleidigung gilt es, stets den allgemeinen Umgangston im Betrieb zu berücksichtigen. Herrscht in dem Unternehmen eher ein rauer Umgangston, so liegt die Schwelle für eine ehrverletzende, grobe Beleidigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, höher als in einem Betrieb, in dem Wert auf einen gepflegten Umgangston und gute Manieren gelegt wird.

 

 

Praxisbeispiel

Bezeichnet ein Werftarbeiter einen geringfügig die Pause überziehenden Kollegen als „faule Sau“, so ist diese Beleidigung sicherlich anders zu bewerten als im Falle zweier Bankangestellter.

 

Welches Fehlverhalten grundsätzlich abmahnungswürdig ist, erfahren Sie in unserer Checkliste: Abmahnung.

 

 

In diesen Fällen kann eine Abmahnung im Einzelfall entbehrlich sein

 

Eine Abmahnung ist nach der Rechtsprechung des BAG entbehrlich, wenn das einmalige Fehlverhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist,

  • dass es das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber unwiderruflich zerstört hat oder
  • der Arbeitnehmer bewusst und fortgesetzt schwere Pflichtverletzungen begeht.

 

Eine Abmahnung ist immer dann entbehrlich, wenn sie weder geeignet noch in der Lage ist, die Störung des Vertrauensverhältnisses zu beseitigen. Dies kann nach der Rechtsprechung der Fall sein bei

  • Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung (Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers),
  • einem tätlichen Angriff auf den Arbeitgeber,
  • groben Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen,
  • sexueller Belästigung von Kolleginnen oder Kollegen,
  • dem Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen,
  • schweren Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot oder
  • dem Fall, dass eine Abmahnung zum Scheitern verurteilt ist, weil der Arbeitnehmer wiederholt und nachdrücklich zum Ausdruck gebracht hat, dass auch eine Abmahnung nichts an seinem Verhalten ändern werde.

 

Alles, was Sie sonst noch zum wichtigen Thema Abmahnung wissen müssen, können Sie unserem umfassenden Feature Paket: Ohne Abmahnung keine Kündigung entnehmen.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Beleidigung, Kündigung, Abmahnung, Wichser, 2 Sa 232/11, Rauswurf, fristlose Kündigung, Kündigung wegen Beleidigung
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 10579 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten