Bagatellkündigung: Fristlose Kündigung wegen Omelette und Brötchen rechtens
Fristlose Kündigung wegen 12,75 € - Gericht bestätigt Bagatellkündigung
Ein neuer „Fall Emmely“? Die fristlose Kündigung einer Bäckereifachverkäuferin wegen des – unbezahlten - Verzehrs eines Omelette und der Mitnahme eines Brötchens im Wert von insgesamt 12,75 €, ist nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Neunkirchen rechtens. Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im „Fall Emmely“ im Sommer vergangenen Jahres war es still geworden um die Bagatellkündigungen.
Der Fall aus der Praxis
Eine Arbeitnehmerin war seit 2004 in einer Bäckerei als Bäckereifachverkäuferin beschäftigt, bis der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigte. Als Grund für die fristlose Entlassung gab der Arbeitgeber an, die Arbeitnehmerin habe zwei von ihr selbst zubereitete Omelette gegessen und sich ein Brötchen belegt und mitgenommen, ohne zu bezahlen. Der Verkaufspreis der Lebensmittel betrug 12,75 €. Die Betriebsordnung enthält die ausdrückliche Regelung, dass die Mitarbeiter Waren, die sie essen oder kaufen wollen, in die Kasse eingeben und bezahlen müssen. Die Bäckereifachverkäuferin klagte gegen ihren Rauswurf.
Das sagt das Gericht
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht gelangte nach der Vernehmung der Zeugen zu dem Ergebnis, dass die Klägerin zumindest ein Omelette selbst zubereitet und verzehrt sowie ein belegtes Brötchen nach der Arbeit mitgenommen habe, ohne die Lebensmittel zu bezahlen. Dieses Verhalten sei als wichtiger Grund anzusehen, der zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtige.
Das Gesetz setzte sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im "Fall Emmely" auseinander und bewertete bei der Interessenabwägung die Begleitumstände des Vorfalls sowie das nachfolgende Verhalten der Bäckereifachverkäuferin zu deren Nachteil (ArbG Neunkirchen, Urteil vom 12.10.2011, Az.: 2 Ca 856/11).
Wichtiger Hinweis
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Was Sie zum berühmten „Fall Emmely“ wissen müssen, der zu einer heftigen politischen Kontroverse geführt hatte, erfahren Sie kurz zusammengefasst in unserer News zum Thema „Emmely“.
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