Risikolebensversicherung für Unternehmer: Die private Existenz im Fokus
Eine Unternehmensgründung bringt immer eine Menge Verantwortung und finanzieller Verpflichtungen mit sich. Wenn sich zwei Geschäftspartner zusammen tun, um eine gemeinsame Existenz aufzubauen, werden die Anforderungen zumindest auf zwei Paar Schultern gleichmäßig verteilt. Doch genau das kann auch Risiken bergen. Sollte einem der Geschäftspartner etwas passieren, kann es den anderen in den finanziellen Ruin stürzen. Vor dieser Notsituation kann nur eine Risikolebensversicherung schützen – Niedrigzinsen hin oder her.
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Im Trauerfall finanziell abgesichert sein
Der Tod eines Geschäftspartners ist schwer zu verkraften. In der Trauerphase möchte sich niemand Gedanken um die finanzielle Situation des gemeinsam gegründeten Unternehmens machen. Doch genau das müssen viele Geschäftspartner, wenn sie über keine Risikolebensversicherung für Geschäftspartner verfügen. Hat man gemeinsame Kredite aufgenommen, können die Raten im Todesfall eines Partners – insbesondere, wenn dieser die Führungsposition innehatte – häufig nicht mehr ordnungsgemäß beglichen werden. Das kann im schlimmsten Fall zur Geschäftsaufgabe und dem finanziellen Ruin führen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollte vor einer gemeinschaftlichen Unternehmensgründung immer der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Betracht gezogen werden. Diese sorgt auch im Todesfall des Partners dafür, dass Ansprüche gegenüber Kreditgebern weiterhin erfüllt werden können. Insbesondere bei großen Versicherern wie CosmosDirekt hat man einen sehr großen Spielraum, die Konditionen und den Versicherungsschutz optimal an die eigene Lebenssituation anzupassen.
- Was genau soll abgesichert werden?
- Wie hoch soll die Absicherungssumme sein?
Und vor allem: - Welche Dauer soll der Versicherungsschutz haben?
Denn für den Geschäftspartner, der in allen geschäftlichen Fragen plötzlich auf sich allein gestellt ist, dient eine Risikolebensversicherung nicht ausschließlich als Garantie für Darlehen und Kredite. Wenn der Partner stirbt, geht auch sein ganzes Fachwissen und Know-how mit ihm, das für das gemeinsame Unternehmen mit Sicherheit von großer Bedeutung gewesen wäre. Nicht selten kommt es dadurch zu Einbußen, die ebenfalls existenzbedrohend sein können. Auch gegen dieses Risiko sichert eine Risikolebensversicherung den Geschäftspartner ab.
Niedrige Zinsen – kein Grund zur Kündigung
Wenn Sie bereits über eine derartige Risikolebensversicherung für Unternehmer verfügen, kennen Sie die Vorteile bereits, machen sich vermutlich aber vermehrt Gedanken über die Nachteile. Denn der aktuelle Niedrigzins ist auch an der Lebensversicherung nicht spurlos vorübergegangen und lässt viele Versicherte derzeit über eine Kündigung nachdenken. Dabei ist das nicht unbedingt der Weg, den man einschlagen sollte, erklärt die Verbraucherzentrale. Selbst wenn die Zinsen noch so niedrig sind, kann sich eine Risikolebensversicherung weiterhin lohnen.
Der erste Schritt sollte der Versuch sein, den Vertrag preiswerter zu gestalten.
- Jährliche statt monatliche Zahlung
Wenn Sie beispielsweise jährlich statt monatlich einzahlen, fallen die Zuschläge für die Ratenzahlung weg, wodurch die Versicherung insgesamt günstiger wird. - Dynamisierung
Bei alten Verträgen kann dagegen eine Dynamisierung – kontinuierliche Steigerung der Beiträge – zu einer höheren Auszahlungssumme beitragen. - Umwandlung auf niedrigere Prämien
Um die Beiträge insgesamt dauerhaft zu senken, können Sie den bestehenden Vertrag auf niedrigere Prämien umwandeln lassen. Hier sollte Ihnen allerdings bewusst sein, dass damit nicht nur die Prämien sondern auch die Leistungen sinken. Zudem muss Ihr Versicherer der Umwandlung zustimmen, wozu er aber nicht verpflichtet ist. - Stundung der Prämien
Vielleicht haben auch Sie als Unternehmer schon einmal einen finanziellen Engpass und damit unnötige Zahlungsprobleme gehabt? Da lag es vermutlich nahe, ausgerechnet an den Beiträgen für die Risikolebensversicherung zu sparen. Doch auch in so einem Fall sollte eine Kündigung nicht der Ausweg sein. Denn bei einer Lebensversicherung kann man die Zahlungen ganz bequem eine Zeit lang stunden lassen. Die gestundeten Beiträge sind zwar in der Regel zinspflichtig und müssen später nachgeholt werden, verschaffen Ihnen aber eine Zahlungspause von bis zu zwei Jahren. - Vertrag ruhen lassen
Alternativ kann man den Vertrag auch ruhen lassen. Hier wird keine Nachzahlung der Beiträge fällig, wodurch allerdings auch die Auszahlungssumme sinkt.
Wie man sieht, ist also selbst eine langanhaltende Niedrigzinsphase kein Grund, seine Risikolebensversicherung zu kündigen. Denn im Notfall bietet sie nach wie vor einen zuverlässigen Schutz für Geschäftspartner und somit auch das eigene Unternehmen.
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