Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich nicht im betrieblichen Eigeninteresse und gilt daher als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind - auch...
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Betriebliche Gesundheitsförderung benötigt Konzepte. Krankenkassen, IHK und das Netzwerk „Unternehmen für Gesundheit“ unterstützt Sie dabei.
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Die betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage ist gesetzlich nicht geregelt, gewohnheitsrechtlich aber anerkannt. Welche Anforderungen die Rechtsprechung an einen Anspruch aus betrieblicher Übung stellt, erfahren Sie anhand unserer Checkliste.
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Wenn es um Gesundheit geht, verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsame Interessen: Die einen wollen die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter erhalten wissen. Die anderen wollen ihre Gesundheit auch für das Leben außerhalb der Arbeit erhalten ......
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