Checkliste: Annahmeverzug
4. Juli 2009
Der gemäß § 615 Satz 1 BGB aufrechterhaltene Vergütungsanspruch heißt „Annahmeverzugslohn". Welche Anforderungen das Gesetz für das Vorliegen des Annahmeverzugs festlegt, erfahren Sie in dieser Checkliste.
Autor: Business Netz Redaktion
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