Business-Netz Logo
Ein nur zum Schein geschlossener Arbeitsvertrag ist nichtig Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Ein nur zum Schein geschlossener Arbeitsvertrag ist nichtig
  • Anzeigen
  • What links here

Ein nur zum Schein geschlossener Arbeitsvertrag ist nichtig

11. Februar 2010

Das Führen bestimmter Handwerksbetriebe bedarf der Eintragung in die Handwerksrolle. Wird der Betrieb als juristische Person, z. B. in Form einer GmbH, geführt, muss diese grundsätzlich einen Betriebsleiter beschäftigen, der über einen entsprechenden Meistertitel verfügt. Diese Tätigkeit kann auch durch den Geschäftsführer der GmbH ausgeübt werden, wenn dieser einen Meistertitel nachweisen kann.

Arbeitsvertrag als Scheingeschäft auf www.business-netz.com 

Der Fall aus der Praxis

Der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht im Besitz eines Meistertitels war, stellte im April 1999 durch schriftlichen Arbeitsvertrag einen Mitarbeiter als Stuckateurmeister/Betriebsleiter mit einem Monatslohn von 2.500 € brutto bei 39 Wochenstunden ein

Tatsächlich arbeitete der Arbeitnehmer weder 39 Stunden in der Woche noch erhielt er jemals den vollen Monatslohn. Der Vertrag war ausschließlich zur Vorlage bei der Handwerkskammer geschlossen worden. Von Mai 1999 bis Juni 2002 zahlte der Geschäftsführer in regelmäßigen Abständen 500 € an den Mitarbeiter aus. Im Zeitraum von Juli 2002 bis Juli 2005 zahlte er sporadisch einen Betrag zwischen 100 und 400 € im Monat.

In der Folge verklagte der Arbeitnehmer den Geschäftsführer zur Zahlung von rückständigem Lohn in Höhe von rund 20.400 €. Er begründete seine Forderung damit, dass nach seiner Auffassung ein wirksamer Arbeitsvertrag bestehe. Die Gesellschaft habe zur Führung ihrer Geschäfte einen Handwerksmeister gebraucht. Aus diesem Grund sei er als Betriebsleiter angestellt worden. Er habe die geschuldete Arbeitsleistung, als Betriebsleiter aufzutreten und die Interessenvertretung der GmbH gegenüber der Handwerkskammer wahrzunehmen, erbracht. Zudem sei er der Gesellschaft mit Rat und Tat zur Seite gestanden. In der Anfangszeit sei er auch auf Baustellen zugegen gewesen.



 

Das sagt der Richter

Die Zahlungsklage hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf rückständigen Lohn. Der im April 1999 geschlossene schriftliche Arbeitsvertrag sei als Scheingeschäft nichtig, weil von den Parteien nur beabsichtigt gewesen sei, den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorzurufen, während die mit dem Arbeitsvertrag verbundenen Rechtswirkungen überhaupt nicht eintreten sollten. Der Vertrag habe ausschließlich der Vorlage bei der Handwerkskammer gedient. Der Mitarbeiter habe zu keiner Zeit 39 Wochenstunden gearbeitet. Er habe auch nie die vereinbarte Monatsvergütung in Höhe von 2.500 € erhalten. Eine solche sei seinerseits auch nie gefordert worden (BAG, Urteil vom 18.03.2009, Az.: 5 AZR 355/08).

 

Das bedeutet die Entscheidung

Wer sich als Meister lediglich als „Konzessionsträger“ zur Verfügung stellt, hat keinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

 

Vorsicht!

Wenn eine Tätigkeit als Betriebsleiter nur zum Schein vereinbart wird, kann dies zu Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. auch zu Strafverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung gegen den Meister sowie den Betriebsinhaber/Geschäftsführer führen.

Dem Betriebsinhaber bzw. der GmbH drohen in einem solchen Fall die Untersagung der Fortsetzung des Betriebs und sogar die Löschung der Eintragung des Handwerksbetriebs in der Handwerksrolle.

 

Heißer Tipp

Achten Sie als Betriebsinhaber/Geschäftsführer darauf, dass der Betriebsleitervertrag den Anforderungen der Handwerksordnung genügt, damit Ihnen bzw. der GmbH nicht die Untersagung der Fortsetzung des Betriebs und sogar die Löschung der Eintragung des Handwerksbetriebs in die Handwerksrolle drohen. Für die Ernsthaftigkeit eines solchen Vertrages ist die Höhe der vereinbarten Vergütung ein wichtiges Indiz. Denn bei Bestehen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen der vereinbarten Vergütung und der erforderlichen Arbeitszeit besteht nicht die Gewähr, dass der Betriebsleiter seine Aufgaben mit dem erforderlichen Einsatz erfüllt. Dies gilt insbesondere bei sogenannten „gefahrgeneigten Handwerken“.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Handwerk, GmbH, Leitung, Geschäftsführer, Arbeitsvertrag, 5 AZR 355/08, Betrieb
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 10249 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten