Kein Schadenersatz bei Eigenbuchung wegen Annulierung eines Linienflugs
19. März 2009
Bucht ein Geschäftsreisender wegen der Annullierung seines Linienfluges eigenmächtig und ohne Rücksprache mit der ursprünglichen Fluggesellschaft einen Privatflug, kann er den Mehraufwand nicht mittels Schadenersatzklage geltend machen. Dies wurde in einem gerade veröffentlichten Urteil des Landgerichts Köln klargestellt (Az.:15 O356/07). Ohne Information könne die Fluggesellschaft keine kostengünstige Beförderungsalternative anbieten.
Autor: Business Netz Redaktion
Diesen Artikel:
- 3404 Aufrufe