Willkommen 2015! Änderungen zum Jahreswechsel
Gesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2014 / 2015
Pünktlich zum Jahreswechsel knallten in Deutschland wieder die Sektkorken. Mit dem 1. Januar 2015 fiel zudem der Startschuss für diverse gesetzliche Neuerungen, die Verbraucher nun mal mehr, mal weniger zu spüren bekommen.
Krankenversicherung, Rente & Co.
Eine durchaus spürbare Veränderung hat sich mit Start des neuen Jahres im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben: Der Beitrag zur Krankenversicherung ist von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesunken. Die Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit, einen eigenen Zusatzbeitrag zu erheben. Informationen dazu wurden in den letzten Wochen und Tagen an die Versicherten versendet.
Gleichzeitig gesunken ist die Prämie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Wermutstropfen: Die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung wurden angehoben. Trotzdem sinken die Belastungen durch die Sozialversicherung selbst mit den steigenden Bemessungsgrenzen 2015.
Einführung des Mindestlohns
Auf der anderen Seite werden die Preise für verschiedene Waren und Dienstleistungen im neuen Jahr wohl steigen. Der Grund: In Deutschland gilt seit dem Jahreswechsel ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Dessen Einführung erfasst zwar nicht alle Beschäftigten, da beispielsweise für Praktikanten und Langzeitarbeitslose Sonderregelungen gelten, in verschiedenen Branchen wie dem Taxigewerbe oder dem Friseurhandwerk werden wir nun aber voraussichtlich etwas tiefer in die Tasche greifen müssen.
Neue Regelungen in der privaten Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge und das Sparen für den verdienten Ruhestand, werden in vielen bundesdeutschen Haushalten auch in diesem Jahr wieder auf der Agenda stehen. Mit dem Jahreswechsel sind jedoch auch hier Neuerungen in Kraft getreten: Bislang war der Höchstbetrag für den Sonderausgaben-Abzug im Zusammenhang mit den Altersvorsorgeprämien auf 20.000 Euro je Steuerjahr begrenzt. Seit 1. Januar gilt ein neuer Höchstsatz von 24.000 Euro je Jahr und steuerpflichtiger Person.
Zeitgleich hat sich der Steuerabzug für die Sonderausgaben von 78 Prozent auf 80 Prozent erhöht, was einer Summe von 19.200 Euro entspricht. Weniger Glück haben angehende Pensionäre, da wieder zwei Prozent vom Rentenfreibetrag abgezogen werden. Dieser liegt damit nur noch bei 30 Prozent.
Auto & Co.
Auch beim Thema Auto hat der Gesetzgeber die eine oder andere Neuerung eingeführt. Wer seinen Pkw anmeldet und einen neuen Personalausweis besitzt, kann das Fahrzeug in Zukunft bequem online abmelden und erspart sich damit den erneuten Weg zum zuständigen Straßenverkehrsamt. Diese sogenannte internetbasierte Außerbetriebsetzung ist der erste Schritt zur online gestützten An- und Abmeldung von Fahrzeugen.
Wer ab Januar umzieht, kann zudem das alte Autokennzeichen behalten. Die Pflicht zur Anmeldung mit einem landkreiseigenen Kfz-Kennzeichen entfällt. Denken sollte man darüber hinaus an den neuen Verbandkasten nach DIN 13164, der nun ebenfalls Pflicht ist.
Elterngeld Plus ab Juli 2015
Eine der für Familien interessanten Neuerung kommt erst Mitte 2015 – das Elterngeld Plus. Damit wird ein Bezug von bis zu 28 Monaten möglich sein. Gleichzeitig sollen die Regelungen zur Elternzeit deutlich flexibler gestaltet werden, um Familien eine Auszeit zwischen dem 3. bis zum 8. Geburtstag zu ermöglichen.
Das Jahr 2015 hält also einige Änderungen bereit, die es zu kennen gilt. Eine sehr übersichtliche Infografik und weitere detaillierte Informationen zu den Neuerungen in den verschiedenen Bereichen finden Sie in dem Beitrag Jahreswechsel 2014/2015 – Was ändert sich im neuen Jahr?
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