Folgenschwerer Biss auf Fruchtgummi: Haribo zu Schmerzensgeld verurteilt
Haribo muss für Biss auf Fruchtgummi Schmerzensgeld zahlen
Der Kläger hatte ein von der Firma Haribo in Form einer Colaflasche hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper - Partikel aus Putzmaterialien - gebissen. Diese waren zuvor bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt. Durch den Biss auf den Fremdkörper erlitt der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden. Diese mussten überkront werden. Der Kläger verlangte von Haribo Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht verurteilte Haribo zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 €. Das Unternehmen treffe eine Produkthaftung, da es ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht und der Kläger hierdurch den in Frage stehenden Zahnschaden erlitten habe. Darüber hinaus sei Haribo verpflichtet, dem Kläger die Kosten der Zahnbehandlung zu ersetzen. Der Sachverständige habe bestätigt, dass sich in dem vom Kläger gekauten Fruchtgummi Partikel aus Putzmaterialien befanden, die bei der Herstellung in die Gelatine des Fruchtgummis gelangt sein müssen. Ein Kauen auf diese Masse konnte zudem den vom Kläger erlittenen Zahnschaden herbeiführen. Nach den Erläuterungen des Sachverständigen könnten hochoptimierte Produktionsprozesse in Einzelfällen derart fehlerhafte Produkte herstellen (OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az.: 21 U 64/12).
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