Ausländische Ratingagenturen können in Deutschland auf Schadenersatz verklagt werden
BGH ermöglicht Schadenersatz-Klagen gegen ausländische Ratingagenturen in Deutschland
Ein Kleinanleger hatte 2008 30.000 € in ein Zertifikat der Lehman Brothers Inc. mit der Bezeichnung ”Alpha Express” investiert. Zum Zeitpunkt der Investition hatte Standard & Poor´s noch die gute Note A+ vergeben. Kurz vor der späteren Insolvenz von Lehman stufte die Ratingagentur das Bankhaus nur geringfügig auf A herab. Aufgrund dieser Fehleinschätzungen fordert der Kleinanleger seinen Einsatz von Standard & Poor´s als Schadenersatz zurück. Denn trotz der sich bei der Lehman-Bank abzeichnenden Probleme habe die Ratingagentur eine gute Bewertung ausgestellt, auf die er sich verlassen und deshalb gekauft habe. Das zuständige Landgericht (LG) Frankfurt am Main verneinte die Zuständigkeit deutscher Gerichte für solche Schadenersatzklagen gegen Ratingagenturen. Gegen diese Entscheidung legte der Anleger Berufung ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab der Berufung des Klägers statt und verwies das Verfahren an das LG zurück. Die Ratingagentur Standard & Poor´s zog vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Ohne Erfolg. Nach Auffassung der Bundesrichter können auch ausländische Ratingagenturen in Deutschland verklagt werden, wenn der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die Ratingagentur über Vermögen in Deutschland verfügt. Als ausreichendes inländisches Vermögen habe die Vorinstanz bereits zu Recht die Forderungen der Ratingagentur gegen deutsche Gesellschaften aus Abonnementverträgen bewertet (BGH, Beschluss vom 13.12.2012, Az. III ZR 282/11).
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