Sparkasse darf keine Gebühr für Darlehenskontoauszug erheben
Gericht kassiert Preisklausel: Gebühr für Darlehenskontoauszug ist unzulässig
Die Nassauische Sparkasse hatte ein Entgelt in Höhe von 15,34 € pro Jahr in ihrem Preisverzeichnis für die Erstellung eines Jahreskontoauszuges verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandete diese Preisklausel und zog vor Gericht. Aus ihrer Sicht habe das Kreditinstitut die Kosten für die Führung eines Darlehenskontos zu tragen.
Das Gericht gab den Verbraucherschützern Recht. Die Klausel benachteilige die Sparkassenkunden unangemessen und sei deshalb unwirksam. Das Erstellen eines Jahreskontoauszuges in einem Darlehensvertrag erfolge überwiegend im organisatorischen bzw. Buchhaltungsinteresse des Kreditinstituts. Außerdem sei das Entgelt für das Drucken und Versenden im Vergleich zum tatsächlichen Arbeits- und Auslagenaufwand unangemessen hoch (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2013, Az.: 2-02 O 274/12).
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