Günstig tanken: Jede Änderung der Spritpreise ist künftig der Markttransparenzstelle zu melden
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll günstiges tanken sicherstellen
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vorgelegt. Die Rechtsverordnung regelt die weiteren Einzelheiten der Markttransparenzstelle. Diese war Ende des vergangenen Jahres vom Bundestag durch die Verabschiedung des Markttransparenzstellen-Gesetzes beschlossen worden, das im Dezember in Kraft trat.
In dem Gesetz ist unter anderem geregelt, dass Tankstellen jegliche Änderung der Kraftstoffpreise der beim Bundeskartellamt angesiedelten Markttransparenzstelle für Kraftstoffe melden müssen.
Die nun vom BMWi vorgelegte Rechtsverordnung enthält konkrete Vorgaben zur Meldepflicht der Mineralölunternehmen bzw. Betreiber von öffentlichen Tankstellen. Danach müssen diese innerhalb von fünf Minuten jede Änderung der Preisdaten für die Sorten Super E5, Super E10 und Diesel elektronisch an die Markttransparenzstelle übermitteln.
Diese stellt die Daten dann kostenlos sogenannten Verbraucher-Informationsdiensten (z. B. ADAC, clever-tanken, Herstellern von Navigationsgeräten, Anbietern von Smartphone-Apps, Betreibern von Internet-Seiten) zur Verfügung. Davon profitieren die Verbraucher. So wird es jedem Autofahrer über Internet, Smartphones und Navigationsgeräte künftig ermöglicht, die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route anzusteuern.
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