Referentenentwurf: Bundeswirtschaftsministerium bereitet Reform beim Außenwirtschaftsrecht vor
Neues Außenwirtschaftsrecht ändert Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat jetzt einen ressortabgestimmten Referentenentwurf für ein neues Außenwirtschaftsrecht vorgelegt, mit welchem das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vereinfacht werden soll. Deutsche Sondervorschriften, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen, werden aufgehoben. Darunter fallen bspw. bestimmte Vorgaben, die sich auf die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern beziehen. Durch den Erlass der EG-Dual Use-Verordnung, die die Exportkontrolle für Dual Use-Güter EU-einheitlich und umfassend regelt, haben die deutschen Bestimmungen ihre Bedeutung verloren. Weitere Änderungen sind bei den Straf- und Bußgeldbestimmungen vorgesehen. Die bisherigen Strafbestimmungen verwenden unbestimmte Rechtsbegriffe, die von verschiedenen Gerichten als unklar bemängelt wurden. In dem Entwurf des BMWi wird deshalb weitgehend auf derartige Begriffe verzichtet. Zudem ist eine Fokussierung des Sanktionensystems vorgesehen. Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts werden nunmehr nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt.
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