49 Änderungen im Steuerrecht – Bundeskabinett verabschiedet Jahressteuergesetz 2013
25. Mai 2012
Jahressteuergesetz 2013 sorgt für verkürzte Aufbewahrungsfristen und Steuerbefreiung
Das Bundeskabinett hat jetzt die Gesetzesentwürfe zum Jahressteuergesetz 2013 und dem Verkehrsteueränderungsgesetz (ändert das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Versicherungsteuergesetz) beschlossen. Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst insgesamt 49 einzelne Änderungen im Steuerrecht aus unterschiedlichen Bereichen. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Maßnahmen:
- Der bisherige Wehrsold bleibt innerhalb der Bezüge für den freiwilligen Wehrdienst steuerfrei gestellt. Gleiches gilt für das Dienstgeld für wehrübungsleistende Reservisten. Steuerfrei gestellt wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld.
- Mit dem EU-Amtshilfegesetz wird die so genannte EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Sie bezweckt vor allem eine effizientere Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
- Die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, werden verkürzt – in einem ersten Schritt (ab 2013) auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt (ab 2015) auf sieben Jahre . Auch im Handelsgesetzbuch (HGB) werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt.
- Als Verfahrensvereinfachung erlaubt die Finanzverwaltung Arbeitnehmern künftig auf Antrag, die Geltungsdauer eines im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrags auf zwei Kalenderjahre zu verlängern.
- Die Anmeldung der Feuerschutzsteuer kann künftig elektronisch vorgenommen werden.
- Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre bei erstmaliger Zulassung bis zum 31.12.2015; die Erweiterung der Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen und die Fortführung der Steuerbefreiung für 5 Jahre für reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung vom 01.01.2016 bis 31.12.2020.
Autor: Business Netz Redaktion
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