Corporate Governance Kodex – Nicht alle Unternehmen erfüllen die Anforderungen
Das Center for Corporate Governance der Handelshochschule Leipzig hat im Rahmen einer Studie die Entsprechenserklärungen deutscher Unternehmen nach §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) untersucht. Bei den Entsprechensquoten erfüllen danach die DAX-Gesellschaften 97 % der 'Soll-Empfehlungen' des DCGK (MDAX: 96 %). Eine Reihe von Unternehmen zeigt Entsprechensquoten von 100 %; es gibt jedoch auch Gesellschaften mit deutlich weniger als 90 %. Abweichungen zeigen sich insbesondere in den Bereichen „Vorstand" und "Aufsichtsrat". Die höchsten Abweichungen ergeben sich bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Dax-Unternehmen) sowie bei Struktur und individueller Veröffentlichung der Aufsichtsratsvergütung (MDAX-Unternehmen). Unternehmen in Streubesitz weisen laut Studie höhere Entsprechensgrade auf.
Nur wenige Unternehmen lehnen dagegen wesentliche Teile der 'Soll-Empfehlungen' ab. Abgelehnt werden insbesondere Empfehlungen zum Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung des Aufsichtsrats, zur Vorstandsvergütung und zur Aufsichtsratszusammensetzung. Ein Großteil der Gesellschaften plane allerdings, die in 2010 nicht erfüllten Kodexempfehlungen zukünftig umzusetzen. Die Reaktionszeit auf die Neuerungen im DCGK in 2010 ist eher lang - eine aktualisierte Entsprechenserklärung erfolgt vom Großteil der Unternehmen erst nach mehr als sechs Monaten; eine Reihe von Unternehmen hat auch nach neun Monaten noch keine Anpassung vorgenommen.
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