Bundesrat will Kürzungen für Solarstrom begrenzen
Der Bundesrat hat in einer aktuell gefassten Entschließung den Deutschen Bundestag gebeten, die von der Koalition vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 01.07.2010 von 16 % für Hausdachanlagen, 15 % für Anlagen auf Freiflächen und 11 % für Anlagen auf Konversionsflächen generell auf höchstens 10 % zu begrenzen. Eine diesbezügliche Absenkung trage aus Sicht der Länder den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist. Die Ländervertretung fordert dazu auf die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland durch verstärkte Forschungsförderung zu ermöglichen. Der Bundesrat äußert ausdrücklich sein Bedauern, dass eine Beteiligung der Länder erst nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen. Die Länder sollten daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv beteiligt werden (Beschluss des Bundesrats vom 26.03.2010; BR-DrS 110/10).
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