Bundesnetzagentur legt Preisobergrenzen bei 0180-Rufnummern fest
Seit 01.03.2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für die sogenannten 0180-Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf 0180- Rufnummern dürfen seit März maximal 42 Cent pro Minute betragen. Ab diesem Datum besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer 0180- Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste". Die genauen Preise für Anrufe auf 0180-Rufnummern können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.
Nummernteilbereich |
Preise für Anrufe
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Preise für Anrufe
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Preis |
Preis |
Höchstpreis |
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(0)180-1 |
3,9 |
- |
42 |
(0)180-2 |
- |
6 |
42 |
(0)180-3 |
9 |
- |
42 |
(0)180-4 |
- |
20 |
42 |
(0)180-5 |
14 |
- |
42 |
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