Letzte Phase der EU-Weinreform gestartet
Seit 01.08.2009 gilt die zweite und letzte Phase der EU-Weinreform. Die EU-Kommission möchte so den Weinmarkt wieder ins Gleichgewicht bringen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Weine verbessern. Die zweite Phase der Reform enthält 3 Vorschriften. Es geht dabei um geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) sowie um die Etikettierung und Aufmachung von Weinen. Nationale Qualitätspolitiken bleiben allerdings bestehen. Die Verordnung über Weinbereitungsverfahren garantiert, dass bewährte Weinbereitungstraditionen der Gemeinschaft erhalten bleiben, sich jedoch eine Innovationsperspektive öffnet.
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