eBay darf bei Negativbewertungen Händlerkonten sperren
Wer bei eBay als gewerblicher Händler verkauft, muss damit rechnen, dass das Internetauktionshaus ihm fristlos kündigt und seine Konten sperrt, wenn er den Zuverlässigkeitsanforderungen nicht entspricht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden. Von einem Mitgliedskonto eines Computershops wurde mehrfach im Rahmen von Auktionen auf Waren geboten, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. In den Fällen, in denen sich kein dritter Käufer fand wurde der Verkauf rückabgewickelt, um die bei Durchführung der Transaktion anfallenden eBay-Gebühren zu sparen. eBay sperrte daraufhin alle Mitgliedskonten des Computershops mit sofortiger Wirkung und kündigte das Vertragsverhältnis fristlos. Die zu Tage getretene versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zu Lasten der Mitbieter stelle einen schweren Vertragsverstoß des Computershops dar, begründete das Gericht seine Entscheidung (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009, Az.: Kart W 11/09).
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