Sanierungsklausel soll Unternehmen helfen
Wie der hib meldet, hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erneut mit dem eigentlich bereits abgeschlossenen "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" befasst und Änderungen an der darin enthaltenen sogenannten Sanierungsklausel für Unternehmen beschlossen. Damit sollen Unternehmen für zwei Jahre befristet bei der Übernahme eines anderen Unternehmens dessen Verlustvorträge steuerlich besser nutzen können. Der geänderte Gesetzentwurf sieht vor, dass der Unternehmenserwerb zum Zwecke der Sanierung erfolgt sein muss, wenn dessen Verlustvorträge steuerlich genutzt werden sollen.
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