EU will Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber bessern
Die mangelhafte Zahlungsmoral öffentlicher Stellen gefährdet europaweit immer mehr kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz. Jetzt will die EU-Kommission die mehr als 9 Jahre alte Richtlinie 2000/35 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verschärfen. Die öffentliche Hand soll Rechnungen künftig grundsätzlich nach 30 Tagen begleichen. Geschehe dies nicht, werden
- Verzugszinsen,
- eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie
- vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 % des geschuldeten Betrags
fällig. Die Kommission schlägt deshalb - entsprechend einer Zusage im Small Business Act (EU-eigene Initiative für KMU) - einen neuen politischen Ansatz vor. Nach Ansicht der Kommission sollten öffentliche Stellen vorbildlich handeln und Rechnungen - grundsätzlich - binnen eines Monats begleichen
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