Kreditkartenmissbrauch – Wie Sie sich als Kartenbesitzer schützen können
Kreditkarten sind sicher – das ist eine gängige Marketingaussage von Banken und Sparkassen. Dabei machen es sich viele Geldinstitute herzlich einfach. Verbraucherschutzorganisationen gehen hier nicht umsonst auf die Barrikaden und betonen immer wieder: Wird mit der richtigen Geheimzahl Geld abgehoben, geht dies bei EC- und Kreditkarten fast immer zu Lasten des Kartenbesitzers! Leider erfahren die Banken hier Unterstützung durch die Rechtsprechung.
Aufpassen – Anscheinsbeweis geht zu Lasten des Verbrauchers
Das sieht die Rechtsprechung genau so. Deshalb hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der Anscheinsbeweis der Abhebung mit richtiger PIN zu Lasten des Kreditkarteninhabers geht.
Gut zu wissen
Der Anscheinsbeweis (Prima-facie Beweis) ist eine juristische Technik. Dadurch zieht der Richter, gestützt auf allgemeine Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen.
Für den Bereich der EC- Karten ist der Anscheinsbeweis bei Gerichten durchweg anerkannt. Da ein Geldinstitut kaum beweisen kann, dass der Kunde seine PIN nicht sorgfältig aufbewahrt hat, könnten sich Kunden ansonsten regelmäßig mit der Behauptung, die EC-Karte sei gestohlen worden, aus der Verantwortung stehlen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bank in diesem Bereich alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um Missbräuche zu verhindern.
OLG wendet Beweisgrundsätze auch auf Kreditkartenfälle an
Wurde diese Auffassung bisher nur für EC-Karten vertreten, kamen die Richter des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt jetzt (Urteil vom 17.06.2009, Az.: 23 U 22/06) auch für Kreditkarten zum Ergebnis, dass bei Kartentransaktionen vermutet werden muss, dass entweder
- der Karteninhaber selbst die Abhebung vorgenommen oder autorisiert habe oder
- andererseits die Geheimnummer nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hat.
So lautet ein aktuelles Urteil der Hessen vom 17.06.2009, Az.: 23 U 22/06. Den Schaden trägt also in beiden Fällen der Karteninhaber.
Beugen Sie vor – aber richtig!
- Bewahren Sie Kreditkarte und Geheimnummer niemals zusammen und schon gar nicht in der Brieftasche oder dem Portemonnaie auf
- Speichern sie ihre Geheimzahl nicht uncodiert im Handy ab
- Niemals Geheimnummern auf der Schreibtischunterlage notieren
- Sorgen Sie dafür, dass außer Ihnen niemand Ihre Geheimnummer sehen kann, wenn Sie die Nummer am Bankautomaten oder an der Kasse eintippen.
Diese technischen Sicherheitsstandards sollten Sie kennen
Auch beim Einkauf im Internet gibt es Einiges zu beachten. Nehmen Sie sich die Zeit und überprüfen Sie vorab, ob die Händler und Anbieter die Sicherheitsstandards im bargeldlosen Zahlungsverkehr erfüllen. Diese können mit einer Reihe effektiver Schutzmaßnahmen vor dem Einsatz gefälschter oder gestohlener Kreditkarten schützen.
PCI DSS gilt international
Die „Payment Card Industry Data Security Standards“ − kurz PCI DSS − sind die weltweit gültigen Sicherheitsstandards der führenden internationalen Kreditkartenorganisationen. Sie enthalten verbindliche Regeln für alle Unternehmen, für die Verarbeitung von Kartendaten, um diese besser vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen. Die Netzwerkarchitektur und alle angeschlossenen Systeme der Unternehmen werden dabei genauso betrachtet wie der Umgang mit kritischem Datenmaterial durch die Mitarbeiter.
Praxistipp
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das Karten akzeptiert, Daten speichert, verarbeitet oder übermittelt, dazu verpflichtet „PCI – compliant“ zu sein. Das bedeutet, dass alle Händler und Dienstleister, wie auch Hotels und Restaurants mit Kartenakzeptanz, den Nachweis erbringen müssen, dass sie die Sicherheitskriterien gemäß PCI DSS erfüllen. Haben Sie ein „mulmiges“ Gefühl, sollten Sie sie sich ruhig die Zertifizierung zeigen lassen.
EMV hat den entscheidenden „Chip“ mehr
Um die Zahlungssicherheit noch weiter zu verbessern, haben Europay, Mastercard und Visa einen gemeinsamen Standard, genannt EMV, entwickelt. EMV ist der internationale Sicherheitsstandard für den chipgestützten Zahlungsverkehr im Bereich der Debit- und Kreditkarten. Ein zusätzlicher Chip auf der Karte erschwert hier den Kartenmissbrauch erheblich, da die Daten dort fälschungs- und kopiersicher gespeichert werden.
Ganz besonders vorsichtig sollten Sie bei der Angabe ihrer Kreditkartenverbindungen am firmeneigenen PC sein!
Vorsicht
Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn Sie bei Onlineüberweisungen dazu aufgefordert werden, Ihren Geldbetrag auf ein Konto der Western Union zu transferieren. Diese Konten können weltweit von jedem dazu Berechtigten abgeräumt werden – das heißt, bei einer eventuellen Rückforderung dürfte das Konto im Zweifelsfall keine Deckung mehr aufweisen!
Checkliste zum Download
Anhand unserer Checkliste Sicherheitsregeln beim Online-Banking können Sie überprüfen, ob Sie auch hier in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen haben.
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