EC- und Kreditkarte sperren: Sperrnotruf 116 116 ermöglicht sofortige Kartensperrung
Kreditkarten sperren leicht gemacht: Zügige Kartensperrung mit Sperrnotruf 116 116
Wer heutzutage seine EC-Karte oder Kreditkarte sperren lassen will, kann seit 2005 auf eine einheitliche Notrufnummer zurückgreifen, denn seitdem gilt der Sperrnotruf 116 116. Diese Notrufnummer ist weltweit die erste zentrale und einheitliche Notrufnummer, die es Verbrauchern ermöglicht, EC-Karten, Kreditkarten, Handykarten oder Online-Banking-Zugänge unabhängig vom Standort unmittelbar sperren zu lassen. Karteninhaber haben durch den Sperrnotruf 116 116 die Möglichkeit, im Falle eines Kartenverlustes 24 Stunden am Tag die Karte sperren zu lassen.
Praxis-Tipp
Sprach- und Hörbehinderte haben die Möglichkeit, die Faxfähigkeit der Notrufnummer in Anspruch zu nehmen. Verbraucher, die aus dem Ausland anrufen, wählen sich über + 49 116 116 ein. Allerdings sind Anrufe beim Sperrnotruf aus dem Ausland kostenpflichtig, während sie im Inland gebührenfrei sind. Sollte die Notrufnummer aus dem Ausland nicht erreichbar sein, steht zusätzlich die Rufnummer + 49 30 4050 4050 zur Verfügung. Die Kartensperrung selbst ist kostenfrei. Dem Sperrnotruf angehörende Firmen können aber künftig die dafür anfallenden Kosten an die Verbraucher weitergeben.
So verhindert die Notrufnummer 116 116 den Missbrauch einer geklauten Kreditkarte
Durch den zentralen Sperrnotruf 116 116 sind Verbraucher, die den Verlust ihrer EC-Karte bzw. Kreditkarte zu beklagen haben, besser vor Missbrauch der abhanden gekommenen Karte geschützt. Mit nur einem einzigen Anruf bei der Notrufnummer 116 116 kann der Verbraucher seine EC- oder Kreditkarte sperren lassen und kann somit zeitnah einen Missbrauch verhindern.
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass die Notrufnummer 116 116 nur für Karten von Unternehmen gilt, die sich dem Sperrnotruf angeschlossen haben. Der überwiegende Teil der Kreditinstitute nimmt an dem Verfahren teil. Welche das sind, erfahren Sie in der Teilnehmerliste Sperrnotruf 116 116.
Bislang können Verbraucher Maestro-, Kredit-, Handykarten, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion sowie Mitarbeiterausweise und Online-Banking-Accounts, sperren lassen. Dabei prüft die Sperrvermittlung nicht, ob der Anrufer überhaupt zur Sperrung befugt ist. Vielmehr leitet ein Call-Center-Mitarbeiter den Anruf an das bzw. die zuständigen Unternehmen, z. B. die Bank, weiter. Erst dann muss sich der Anrufer legitimieren. Dafür erfragt der Kartenherausgeber die bei ihm gespeicherten Kundendaten.
Um böse Überraschungen bei der Sperrung selbst zu vermeiden, legt jedes Unternehmen individuelle Sicherheitsregeln fest. Wie hoch der Sicherheitsstandard ist, hängt von dem zu sperrenden Medium ab. Wer z. B. seine Kreditkarte sperren lassen will, braucht häufig nur Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben.
Praxis-Tipp
Als Verbraucher sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, ob der Herausgeber der von Ihnen benutzten EC-, Bank- oder Kreditkarte dem zentralen Sperrdienst angeschlossen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie die bisherigen Telefonnummern der unterschiedlichen Sperrdienste stets griffbereit haben. Um die Notrufnummer des jeweiligen Herausgebers bei Bedarf auch sofort griffbereit zu haben, können Sie sich kostenfrei einen Notfall-Info-Pass im Scheckkartenformat herunterladen. Dort können Sie in übersichtlicher Form sämtliche für die Kartensperrung erforderlichen Daten vermerken.
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