So gründen Sie eine Unternehmergesellschaft
Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die richtige?
Wer sein eigenes Unternehmen gründen möchte, der stößt recht bald auch auf die Frage, für welche Rechtsform er sich entscheiden soll.
Die Unternehmergesellschaft – kurz UG – mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ ist eine Kapitalgesellschaft. Die beschränkte Haftung bedeutet, dass Sie im Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihrer Firma nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Das gilt allerdings nur, wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde. Für Jungunternehmer ist zwar die Gründung einer Personengesellschaft einfacher, aber gerade in modernen Bereichen, in denen viele Urheber- und Datenschutzfragen noch nicht geklärt sind, empfiehlt sich eine Kapitalgesellschaft.
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Die UG ist eine Form der GmbH und deshalb auch unter dem Namen Mini-GmbH bekannt. Sie wird in § 5a GmbHG geregelt. Umgangssprachlich ist auch die Rede von einer 1-Euro-GmbH. Das liegt daran, dass das benötigte Stammkapital hier nicht bei 25.000 Euro sondern eben bei 1 Euro angesetzt ist, was gerade für Gründer sehr attraktiv ist. Gleichzeitig ist es dadurch jedoch schwierig, bei der Bank einen Kredit zu erhalten.
Überprüfen Sie Ihre Interessenslage genau. Die UG ist sicher nicht für jedes Unternehmen zu empfehlen, stellt aber dennoch in vielen Fällen eine gute Wahl dar. Entscheiden Sie sich für die Rechtsform UG (haftungsbeschränkt), sollten Sie bei der Gründung wie folgt vorgehen.
Anfangsfragen beantworten
Um später keine unerfreulichen Überraschungen zu erleben, sollten einige Aspekte vorab geklärt werden. Dazu gehören folgende Fragen:
- Wie setzt sich das Gründungsteam zusammen?
- Wie soll das Unternehmen heißen?
- Mit welchem Stammkapital beginnen Sie Ihre Unternehmung?
Zum Beispiel sollte klar sein, ob Sie das Startup alleine aufbauen oder ob es ein Gründerteam gibt bzw. ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Gesellschafter beteiligen wollen. Wer ist dann der Geschäftsführer bzw. wie viele Geschäftsführer wird es geben? Denn nur bei einem einzigen Geschäftsführer und höchstens 3 Gesellschaftern ist ein kostengünstiges Musterprotokoll zulässig. Darüber hinaus benötigen Sie eine individuelle UG-Satzung. Durch das Musterprotokoll sparen Sie zwar Kosten, gleichzeitig sind Sie aber sehr festgelegt, was in Ihrem Gesellschaftsvertrag stehen muss.
Auch der Name des Unternehmens spielt eine wichtige Rolle. Prinzipiell gibt es hierzu kaum Vorschriften. Es muss „UG“ oder „Unternehmergesellschaft“ sowie in voller Länge „haftungsbeschränkt“ enthalten sein. Fragen Sie bei Ihrer IHK an, ob Sie den Namen, den Sie sich vorstellen, verwenden dürfen oder ob er bereits vergeben ist. Versäumen Sie dies und er wird zu einem anderen Zeitpunkt abgelehnt, warten zusätzliche Kosten und zeitlicher Aufwand auf Sie.
Wie bereits angesprochen ist das vorhandene Stammkapital ausschlaggebend. Auch wenn 1 Euro ausreicht, ist dieser nicht ratsam. Allein der Notar veranschlagt etwa 200 Euro. Aus der Praxiserfahrung hat sich gezeigt, dass Beträge bis 1.000 Euro sinnvoll sind, um nicht sofort wieder in eine Insolvenzsituation zu geraten. Wollen Sie Ihr Stammkapital in der Zukunft ändern, müssen Sie das wiederum vom Notar beurkunden lassen. Außerdem müssen Sie auf Grund der UG in jedem Jahr 25 Prozent Ihres Gewinns zur finanziellen Sicherheit zurücklegen. Erst wenn Sie 25.000 Euro Stammkapital erreichen, können Sie Ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln.
Der Tag der Gründung ist da
Wenn Sie all diese Entscheidungen getroffen haben, kann der große Tag kommen. Als Gründungstag ist das Datum des Notartermins anzusehen. Hierbei müssen alle Geschäftsführer und Gesellschafter vor Ort sein. Es kann aber auch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht mitgebracht werden. Nach der Überprüfung aller vorgelegten Papiere beurkundet der Notar diese und Ihre UG gilt als gegründet. Als Mindestangabe gelten beispielsweise:
- der richtige Name der Firma
- der Unternehmenssitz
- die Person des Geschäftsführers und eventuell die jeweiligen Geschäftsanteile der Gesellschafter
- die Höhe des Stammkapitals
Bis das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, haften Sie jedoch noch persönlich. Erst danach tritt die Haftungsbeschränkung in Kraft.
Mit den beglaubigten Dokumenten müssen Sie bei der Bank ein Geschäftskonto eröffnen. Es empfiehlt sich frühzeitig einen Termin dafür zu vereinbaren. Bringen Sie das Stammkapital bar mit. Es wird auf das neue Konto eingezahlt und Sie erhalten hierfür einen Beleg, den Sie an den Notar zurückschicken können. Nach Erhalt wird er Ihre Gründung an das Registergericht melden.
Leider müssen Sie noch eine Reihe weiterer Behördengänge vornehmen:
- Mit dem Auszug vom Handelsregister müssen Sie sich ans Gewerbeamt wenden.
- Füllen Sie die entsprechenden Formulare des Finanzamts aus, erhalten Sie Ihre Steuernummer, mit der Sie nun Rechnungen unter dem Firmennamen ausstellen können.
- Auch eine UG ist steuer- und nach den §§ 238 ff. HGB buchhaltungspflichtig. Der Jahresabschluss muss gemäß den §§ 325 f. HGB gemacht werden.
Da Sie neben diesen Formalitäten zahlreiche andere Aufgaben zu bewältigen haben, können Sie den formalen Teil der UG-Gründung auch bei einem Dienstleister wie firma.de in Auftrag geben und sich besser auf Ihre eigentliche Geschäftsidee konzentrieren.
Fazit
Eine Personengesellschaft ist einfacher zu gründen als eine UG. Der Aufwand für die Gründung einer UG hält sich aber im Rahmen und Sie sind durch die Haftungsbeschränkung geschützt. Der Vorteil zur GmbH liegt vor allem im niedrigen Stammkapital. Dadurch wird es aber schwierig, Kredite zu bekommen und Gewinne können nicht gänzlich ausgeschüttet werden. Im Gegensatz zur AG oder auch der britischen Limited müssen Sie mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand rechnen.
Tipp
Weitere hilfreiche Informationen zur Unternehmergesellschaft finden Sie in diesem Beitrag
Unternehmergesellschaft (UG): So funktioniert die Mini-GmbH
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