Übersicht: Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
25. Februar 2010
Die Zugehörigkeit zu den Industrie- und Handelskammern ist eine Zwangsmitgliedschaft kraft Gesetzes, die im IHKG geregelt ist. Diese Mitgliedschaft besteht soweit und solange die gesetzlichen Voraussetzungen für Kammerzugehörigkeit erfüllt sind. Eine Kündigung bzw. ein Austritt ist nicht möglich. Eine Mitgliedschaft endet, wenn die Voraussetzungen für Zugehörigkeit entfallen.
Autor: Business Netz Redaktion
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