Bund der Steuerzahler: Einkommensteuerbescheid sorgfältig prüfen
Bund der Steuerzahler rät zur sorgfältigen Prüfung des Einkommensteuerbescheides
Nach einer Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) lesen die meisten Steuerpflichtigen den Einkommensteuerbescheid nur bis zur Zeile Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und legen ihn dann ab. Es sei jedoch ratsam, das gesamte Schreiben des Finanzamtes aufmerksam durchzulesen, so der BdSt. Der Finanzbehörde könnte ein Fehler unterlaufen sein oder der Steuerzahler könnte vergessen haben, etwas steuermindernd anzusetzen. In diesem Fall helfe ein rechtzeitiger Einspruch, um kein Geld zu verlieren.
Arbeitnehmer investierten rund sechs Stunden Zeit in die Anfertigung ihrer Einkommensteuererklärung. Die Mühe lohne sich, weil Arbeitnehmer durchschnittlich eine Einkommensteuererstattung von rund 860 € im Jahr erhielten. Für das Nachbereiten und Archivieren des Steuerbescheides wendeten die meisten Steuerzahler hingegen lediglich zehn Minuten auf. Dabei könne es sich lohnen, den Steuerbescheid sorgfältig zu überprüfen, denn im Regelfall könne ein Fehler oder ein Versehen nur korrigiert werden, wenn rechtzeitig Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werde. Im Rahmen des Einspruches könnten beispielsweise fehlende Belege für Aufwendungen nachgereicht oder bei der Steuererklärung vergessene Angaben nachgeholt werden. Zudem könnten etwaige Fehler der Finanzverwaltung moniert werden. Der Steuerzahler habe ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach sei eine Änderung oder Korrektur des Bescheides nur noch in wenigen Fällen möglich. Deshalb sollte der Steuerbescheid sorgfältig geprüft werden, bevor die Bindung an die Steuerfestsetzung erfolge.
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