ELStAM betrifft auch Ferienjobber und Auszubildende
Das brauchen Ferienjobber und Auszubildende 2013 für das Finanzamt
Die bekannten Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigungen 2011, 2012 oder 2013) werden im Laufe des Jahres 2013 schrittweise durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgelöst. Den Arbeitgebern werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten zukünftig elektronisch mitgeteilt. Das hat auch Auswirkungen auf Ferienjobber und Auszubildende.
Für ledige Auszubildende, die 2013 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, gelten vereinfachende Regelungen. Laut der Oberfinanzdirektion Karlsruhe kann der Arbeitgeber bei diesen Auszubildenden für den ELStAM-Abruf ein erstes Dienstverhältnis anmelden, wenn ihm dies der Azubi schriftlich bestätigt. Der Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung bedarf es dann nicht. Wendet der Arbeitgeber noch keine ELStAM an, kann er ebenfalls ohne Vorlage der Papierbescheinigungen die Steuerklasse I bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde legen. Der Auszubildende muss hier neben der genannten Bestätigung dem Arbeitgeber lediglich noch seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit mitteilen.
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