EU-Kommission will Jahresabschluss bei Kleinbetrieben abschaffen
Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter (bspw. GmbH & Co. KG). Als Schwellenwert schlägt die Kommission Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 €, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million und weniger als zehn Mitarbeitern vor. Zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein. Eine Zustimmung von Ministerrat und EU-Parlament gilt als wahrscheinlich.
- 3430 Aufrufe