Umsatzsteuer-Voranmeldung: Finanzamt verlangt zertifizierte Übermittlung
Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Laut einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) verlangt das Finanzamt ab dem 01.01.2013, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 01.01.2013.
Durch die Übermittlung mit einem elektronischen Zertifikat soll die Sicherheit der elektronisch übersandten Daten verbessert werden. Unternehmer müssen sich dazu im ElsterOnline-Portal registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten die Unternehmer das erforderliche Zertifikat. Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 ist die elektronische Abgabe der genannten Anmeldungen und Anträge aber auch weiterhin ohne Zertifizierung möglich. Mit der Registrierung sollten Unternehmer nach Auffassung des BdSt jedoch nicht bis zum Sommer warten, denn der Registrierungsvorgang kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In Ausnahmefällen können Unternehmer die Steuervor- bzw. -anmeldungen weiterhin in Papierform abgeben. Dazu ist ein entsprechender Härtefallantrag beim Finanzamt erforderlich. Die Finanzbehörde überprüft dann, ob die Teilnahme am elektronischen Verfahren eine unbillige Härte für den Steuerzahler darstellt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Unternehmer die Schaffung der technischen Voraussetzungen nicht zumutbar ist.
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