Einspruch entbehrlich: Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) erfolgt vorläufig
Erbschaftsteuer-Bescheide ergehen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur vorläufig
Sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig durchzuführen. Es ist deshalb nicht mehr erforderlich, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "offen" zu halten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Beschluss vom 27.09.2012 (Az.: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Eine Entscheidung steht noch aus.
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