Solidaritätszuschlag: Soli spülte seit 1991 rund 212 Milliarden € in die Staatskasse
Bundesregierung: Finanzmittel aus Solidaritätszuschlag sind für Staatskasse unverzichtbar
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (17/10933) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10730), dass die Finanzlage des Bundes auch weiterhin angespannt sei, sodass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden könne. Das Kabinett verweist dabei auch auf die „immer noch bestehenden Vereinigungslasten“. Der Solidaritätszuschlag spülte von 1991 bis 2011 Finanzmittel in Höhe von insgesamt rund 212 Milliarden € in die Staatskasse. Laut Bundesregierung sind im geltenden Finanzplan jährlich zwölf Milliarden € Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant. Das seien rund fünf Prozent der im Finanzplan 2012 bis 2016 durchschnittlich veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes. Zur Frage nach der Saldierung dieser Einnahmen mit den vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen meint die Regierung, dass eine Zurechnung der Einnahmen zu bestimmten Haushaltspositionen nicht möglich sei, da das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesaufgaben zur Verfügung stehe.
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