Erbschaftsteuer spülte 2010 4,6 Milliarden € in die Kassen des Fiskus
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer sind 2010 um 7,5 % gestiegen
2010 erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 4,6 Milliarden €. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die zugrunde liegenden Erbschaften und Vermächtnisse (Erwerbe von Todes wegen) sowie Schenkungen insgesamt auf 30,6 Milliarden €. Die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse ging gegenüber 2009 um 17,2 % zurück. Grund hierfür sind unter anderem höhere Freibeträge nach der Erbschaftsteuerreform, die im Jahr 2009 in Kraft trat und sich erstmals in den Daten für 2010 niederschlägt. Der Wert der Vermögensübergänge nahm hingegen um 4,6 % auf 15,9 Milliarden € zu. Die hierfür festgesetzte Erbschaftsteuer betrug im Jahr 2010 rund 3,4 Milliarden (+ 16,4 %). Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich um 33 %. Neben den erhöhten Freibeträgen führte auch eine besonders hohe Fallzahl im Jahr 2009 zu dieser Entwicklung: Vor Inkrafttreten des neuen Erbschaftsrechtes wurden viele Schenkungen vorgezogen, damit noch eine Besteuerung nach altem Recht erfolgen konnte. Der Wert der steuerpflichtigen Schenkungen belief sich auf 14,6 Milliarden (+ 9,8 %). Die festgesetzte Schenkungsteuer ging hingegen um 11 % auf 1,2 Milliarden Euro zurück.
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