Flugbegleiterin kann Kosten für Pilotenausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen
Finanzamt verweigert Anerkennung der Ausbildung zur Flugbegleiterin
Eine Flugbegleiterin kann laut Finanzgericht (FG) Köln auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Im Ausgangsfall hatte die Klägerin im Anschluss an ihre Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Pilotenausbildung absolviert. Die hierfür entstandenen Kosten in fünfstelliger Höhe machte sie als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Betrag in Höhe von 4.000 € als Sonderausgaben, weil es sich bei der Ausbildung zur Flugbegleiterin weder um eine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz noch um einen ansonsten anerkannten Lehr- oder Anlernberuf handele. Die Pilotenausbildung stelle daher eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz dar, so dass deren Kosten nur eingeschränkt als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten.
FG hält Pilotenausbildung bei Flugbegleiterin für vollständig absetzbar
Das FG teilte diese Auffassung nicht und gab der Klage statt. Es ist der Ansicht, dass eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift keine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgangs erfordere. Ausreichend sei vielmehr, dass eine Ausbildung berufsbezogen sei und eine Grundvoraussetzung für die geplante Berufsausübung darstelle. Diese Voraussetzungen seien bei der Schulung zur Flugbegleiterin gegeben. Somit handele es sich bei der Pilotenausbildung um eine zweite Ausbildung, für die keine Abzugsbeschränkung gelte (FG Köln, Urteil vom 12.12.2011; Az.: 7 K 3147/08).
Anmerkung: Der Senat hat die Revision beim BFH zugelassen. Dieser hat am 27.10.2011 (Az.: VI R 52/10) eine vergleichbare Entscheidung getroffen. Dort hatte ein Rettungssanitäter die Kosten für eine Pilotenausbildung steuerlich geltend gemacht.
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