Wichtig: Neue Standardschnittstelle (DLS) für die Lohnbuchhaltung
Neue Schnittstelle erleichtert Außenprüfung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilt aktuell mit, dass ab dem 01.07.2011 Steuerpflichtigen die "Digitale LohnSchnittstelle" (DLS) zur Verfügung gestellt wird. Die Finanzverwaltung empfiehlt diese Schnittstelle möglichst in den jeweiligen Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. Seit 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, im Rahmen von Außenprüfungen die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung durch Datenzugriff zu prüfen. Das Datenzugriffsrecht erstreckt sich auf alle steuerrelevanten Daten (z. B. Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung Anlagenbuchhaltung usw.). Eine wesentliche Form der Umsetzung ist die Überlassung von Datenträgern an Außenprüfer zur Auswertung auf deren Notebooks. Die Finanzverwaltung empfiehlt hierzu den GDPdU-Beschreibungsstandard. Die DLS ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer. Sie soll dabei eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder gemäß den Anforderungen der GDPdU unabhängig von dem beim Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm sicherstellen.
DLS ist auf der Internetseite des BZSt abrufbar
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird empfohlen, diese einheitliche Schnittstellenbeschreibung möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. Mit dieser einheitlichen Schnittstellenbeschreibung soll zum einen erreicht werden, dass die nach § 41 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben in den dem Lohnsteuer-Außenprüfer überlassenen Daten enthalten sind. Zum anderen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die elektronischen Daten innerhalb kurzer Zeit zu erhalten und mittels der von der Finanzverwaltung eingesetzten Prüfsoftware auszuwerten. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern ab dem 1. Juli 2011 zum Download bereit (BMF-Schreiben vom 29.06.2011; Az.: IV C 5 - S 2386/07/0005).
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