Aufpassen: Neue Muster der Vordrucke bei der Umsatzsteuer für 2011
Neue Muster für Umsatzsteuer-Voranmeldung Kalenderjahr 2011
Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011 (IV D 3 - S 7344/10/10002) die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2011 neu bekannt gegeben.
Das Vordruckmuster USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011) bleibt unverändert bestehen. Durch Artikel 6 i. V. m. Artikel 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 (BGBl. I S. 1090) wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung). Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 1 A ab 1. Juli 2011 vom leistenden Unternehmer in der Zeile 39 (Kennzahl - Kz - 68) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 51 (Kz 78/79) gesondert anzugeben. Für durch den leistenden Unternehmer anzugebenden übrigen steuerpflichtigen Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, ist im Vordruckmuster USt 1 A die Zeile 40 (Kz 60) vorgesehen. Die anderen Änderungen gegenüber den bisherigen Mustern sind lediglich redaktioneller Art.
- Kommentieren
- 3510 Aufrufe