Handwerkerrechnung für Neubau lässt sich nicht steuerlich absetzen
Handwerkerleistungen bei Neubau sind keine haushaltsnahe Dienstleistung
Das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein hat jetzt die Handwerkerleistungen für den Einbau einer Küche, die in zeitlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses (Neubau) stand, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen angesehen.
Handwerkerleistungen lassen sich nur bei Renovierung steuerlich absetzen
Aus dem notwendigen Bezug der Handwerkerleistung auf Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in § 35 EStG ergibt sich, dass angesichts des klaren Gesetzeswortlauts und seiner Begründung für eine weitergehende Auslegung der Norm kein Raum besteht und daher Handwerkerrechnung steuerlich im Rahmen einer Neubaus nicht absetzbar sind. Aus der Begrenzung der begünstigten Aufwendungen folgt, dass nur funktionserhaltende-, nicht aber funktionsändernde Baumaßnahmen von der Rechtsnorm erfasst werden (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.02.2011; Az.: 2 K 56/10).
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