BMF gewährt steuerliche Erleichterungen für Unterstützung der Opfer in Japan
Durch die Naturkatastrophen und die Ereignisse im Kernkraftwerk Fukushima sind in großen Teilen Japans erhebliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat deshalb jetzt ein Schreiben veröffentlicht, wie die Finanzverwaltung, Unternehmen und die Steuerzahler mit Zuwendungen und Spenden umzugehen hat. Die im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffenen Verwaltungsregelungen zur Unterstützung der Opfer gelten vom 11.03. bis zum 31.12.2011. Die Anweisungen folgen im Wesentlichen dem Aufbau auch bereits früher vom BMF im Falle von Naturkatastrophen veröffentlichter Schreiben (in 2010 bspw. Haiti und Pakistan). Ergänzend hat das BMF hier auch Arbeitslohnspenden zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an Arbeitnehmer eines zu demselben Konzern gehörenden Unternehmens in den Anwendungsbereich des Schreibens aufgenommen (BMF-Schreiben vom 24.03.2011; Az.: IV C 4 - S 2223/07/0015 :005).
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