Aufpassen - Neues BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale ab 2010
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen in einem neuen BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und Absatz 4 EStG) ab 2010 Stellung genommen. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem BMF-Schreiben vom 14.12.2009 (BStBl. I S. 1516) besteht darin, dass die dem Arbeitgeber bis zum 31.03.2011 mitgeteilten Beiträge über die voraussichtlichen privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge des Kalenderjahres 2010 auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs 2011, 2012 und 2013 (weiter) zu berücksichtigen sind, wenn keine neue Beitragsmitteilung erfolgt. Die bisherige Verwaltungsregelung sah vor, dass die für ein Jahr ausgestellten Beitragsbescheinigungen für das Folgejahr nicht mehr zu berücksichtigen sind (BMF-Schreiben vom 22.10.2010; Az.: IV C 5 - S 2367/09/10002).
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