ELENA: Freitextfeld bei Kündigung/Entlassung muss nicht mehr ausgefüllt werden
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) teilt aktuell mit, dass die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein Kündigung/Entlassung vorgesehenen Freitextfelder bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle grundsätzlich nicht ausgefüllt werden müssen. Der zuständige Arbeitskreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales habe dies kurzfristig am 30.06.2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflichten bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Die Freitextfelder können vollständig ignoriert werden. Die diesbezüglichen Freitextfelder (Version 01 des Datenbausteins Kündigung/Entlassung) könnten laut DStV vollständig ignoriert werden. Wenn trotzdem Angaben in das Feld geschrieben werden, erfolge eine Fehlermeldung. Die Eingabe müsse dann ohne jegliche Angaben in den Freifeldern wiederholt werden. Der DStV beklagt, dass trotz des Wegfalls der Aufwand für den Arbeitgeber beträchtlich bleibe, da die Meldung ja trotzdem ausgefüllt werden müsse. Verstöße gegen die gesetzlichen Meldepflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
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