Pendler aufgepasst! Finanzamt berechnet die Pauschale falsch
Nach aktuellen Berechnungen des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist den Programmierern der Finanzverwaltung beim letzten Software-Update ein gravierender Fehler unterlaufen. Wer für die Wege zur Arbeit über weite Strecken öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte seinen Steuerbescheid ganz genau prüfen. Prinzipiell wird für jeden Tag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, eine Pendlerpauschale von 0,30 € je vollem Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt. Allerdings gibt es zwei Besonderheiten, wenn Wegstrecken zur Arbeit nicht mit dem Pkw zurückgelegt werden. Zum Einen können bei Nutzung von Bus, Bahn usw. statt der Pauschale auch die höheren tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Zum Anderen ist die Entfernungspauschale für die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahrenen Strecken auf einen Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr beschränkt. Dieser Jahreshöchstbetrag wird in der aktuellen Programmversion jetzt fehlerhaft in Tageshöchstbeträge umgerechnet, indem die 4.500 € durch die Arbeitstage im Jahr geteilt werden. So ergibt sich z.B. bei 225 Arbeitstagen ein Tageshöchstsatz von 20 €. Wenn man über das volle Jahr dieselbe Strecke fährt, spielt das keine Rolle. Zu falschen Berechnungen kommt es nur, wenn innerhalb eines Jahres – wegen eines Umzugs oder eines Stellenwechsels – kurze und weite Wegstrecken zusammen treffen. Nach Informationen aus der Finanzverwaltung soll diese fehlerhafte Programmierung wieder geändert werden, weil es gesetzlich nur einen Jahres-, aber keinen Tageshöchstbetrag gibt. Angeblich wird es aus organisatorischen Gründen aber noch einige Zeit dauern, bis die erforderlichen Programmkorrekturen umgesetzt sind. Der VLH rät allen Pendlern, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln für einen Teil des Jahres mindestens 67 Kilometer und für einen anderen Teil des Jahres eine kürzere Strecke zur Arbeit fahren, Einsprüche wegen der Berechnung der Pendlerpauschale zu erheben, und beim Finanzamt die genaue Berechnung anzufordern.
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