Zeitnahe Betriebsprüfung: Brandenburg testet ab April 2010
Laut eigenen Angaben startetet die Finanzverwaltung Brandenburg jetzt mit einem Testlauf „zeitnahe Betriebsprüfung“. Die neu entwickelte Prüfungsmethode kann unmittelbar nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung angewandt werden. Durch die zeitnahe Betriebsprüfung soll bei der Prüfung der Unternehmen der Zeitabstand der Prüfung selbst zum Prüfungsjahr verkürzt werden, von Prüfungen im Drei- (oder Mehr-) Jahresrhythmus wird Abstand genommen. Stattdessen prüft man zeitnah nach Eingang der Steuererklärung nur das aktuelle Jahr, für das die letzte Steuererklärung abgegeben worden ist. Diese Methode habe folgende Vorteile: Die Unternehmen gewinnen im Hinblick auf die Beurteilung steuerlich relevanter Vorgänge durch die Finanzverwaltung schnellere Rechts- und Planungssicherheit. Eventuell fällig werdende Nachzahlungen müssen nicht für mehrere zurückliegende Jahre, sondern nur für ein Jahr getätigt werden. Die Vorteile für das Land beziehen sich neben der weitaus früheren Einnahmesicherheit auch auf die Vermeidung häufig viele Jahre zurück liegender Rechtsstreitigkeiten. Mit dem jetzt vollzogenen Start, bei dem eine zuvor ausgewählte Gruppe von Unternehmen in die zeitnahe Betriebsprüfung einbezogen werde, wolle man beiderseitige Erfahrungen sammeln, um sie später verallgemeinern zu können. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer zeitnahen Betriebsprüfung besteht derzeit nicht.
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