BDI-Erkenntnis: Zinsschranke in Deutschland verschärft die Krise
Eine gerade veröffentlichte BDI/KPMG-Studie zeigt, dass zinsschrankenähnliche Regelungen in anderen Ländern im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht nicht krisenverschärfend wirken. Gewinnrückgänge und gestiegene Finanzierungsaufwendungen hätten hier dazu geführt, dass deutlich mehr Unternehmen von der Zinsschranke betroffen sind als ursprünglich prognostiziert. Ohnehin bestehende Liquiditätsengpässe werden so noch verstärkt. Die Vergleichsstaaten erfassten dagegen - mit Ausnahme Italiens - nur Zinsaufwand aus Gesellschafterfremdfinanzierungen. In Deutschland fallen hingegen auch Zinsaufwendungen aus gewöhnlichen Bankfinanzierungen unter die Zinsschranke. Die deutsche Zinsschranke muss nach Auffassung der Studie kurzfristig einen Konjunkturpuffer erhalten. Im Fokus sollten dabei die Erhöhung des Abzugs auf 50 Prozent des EBITDA sowie die Einführung eines EBITDA-Vortrags stehen. Mittelfristig sind eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Gesellschafterfremdfinanzierungen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der Escape-Klausel gefordert.
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