Bestätigt: Gerichtlicher Widerstand gegen den Steuerbescheid lohnt sich
Etwa ein Drittel aller Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg sind - selbst bei vorsichtiger Schätzung - zumindest teilweise erfolgreich. Dies geht aus der aktuell vorgestellten Jahresbilanz 2008 des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor. In 16% der streitigen Entscheidungen wurde den Klägern durch ein förmliches Urteil oder einen Gerichtsbescheid bestätigt, dass sie mit ihrem Begehren ganz oder zum Teil Recht haben. Daneben gelten aber auch diejenigen Verfahren als erfolgreich, die mit einer Klagerücknahme oder einer Hauptsacheerledigung enden, wenn es dort - aufgrund von Erörterungsterminen und/oder richterlichen Hinweisen - zu einem Teilerfolg für die Kläger kommt. In diesen Fällen sieht sich das beklagte Finanzamt dann dazu veranlasst, abhelfende Entscheidungen zu erlassen.
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