Neue Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung darf genutzt werden
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz (BürgerEntlG) wird die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 € angehoben. Die Neuregelung ist rückwirkend zum 1.7.2009 in Kraft getreten - befristet bis zum 31.12.2011. Anträge auf Anwendung der Ist-Versteuerung unter Berücksichtigung der neuen Umsatzgenze dürfen laut Bundesfinanzministerium (BMF) ab sofort vom Finanzamt genehmigt werden. Die Genehmigung kann allerdings nur für Umsätze erteilt werden, die nach dem 30.6.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 1.7.2009 enden, ist nicht möglich. Hinsichtlich des maßgeblichen Gesamtumsatzes ist ausschließlich auf den Umsatz des Kalenderjahres 2008 abzustellen, der für eine Genehmigung der Istversteuerung nach der Neuregelung nicht mehr als 500.000 € betragen darf (BMF-Schreiben vom 10.07.2009 IV B 8 - S 7368/09/10001).
- 3448 Aufrufe