Wichtige Rechtsprechungsänderung – EÜR auch nachträglich zulässig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) als Methode zur Gewinnermittlung von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen. Umstritten war, nach welchem Verfahren der Gewinn im Wege einer Schätzung zu ermitteln ist – entweder auf Basis einer bilanziellen Gewinnermittlung, wie das Finanzamt meinte - oder auf Basis einer Einnahmen-Überschussrechnung. Der BFH entschied, dass beide Methoden gleichwertig seien und die Wahl der EÜR noch nachträglich erfolgen könne. Dies gelte sogar auch noch im Rahmen des Einspruchsverfahrens (BFH, Urteil vom 19.03.2009, Az.: IV R 57/07).
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