BFH ändert Rechtsprechung – Doppelte Haushaltsführung auch bei Wegverlegung möglich
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit 2 aktuellen Urteilen zum Thema Doppelte Haushaltsführung eine Kehrtwendung um 180 Grad vollzogen. Richtet ein Arbeitnehmer einen beruflich veranlassten Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort ein, wird damit auch eine zum Werbungskostenabzug berechtigende doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet. Dies gilt auch dann, wenn der Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und dann die bereits vorhandene oder eine neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweitwohnsitz genutzt wird. Bisher hatte der BFH die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich abgelehnt, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und dann von einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (BFH, Urteile vom 05.03. 2009 Az.: VI R 23/07 und VI R 58/06).
- 3481 Aufrufe