Finanzgericht muckt auf - Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtswidrig
Mit einem überraschenden Urteil sagt das Finanzgericht Münster der langjährigen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) den Kampf an. Die Westfalen halten es für ernstlich zweifelhaft, dass eine länger als ein 1 Jahr zinslos gestundete Ausgleichsforderung beim Anspruchsinhaber grundsätzlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt. Im Ausgangsfall ging es um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, worin sich der Ehemann über 5 Jahre zu einer zinslosen Zahlung von 300.000 € verpflichtet hatte. Trotzdem unterstelle die Finanzverwaltung – gestützt auf die BFH-Rechtsprechung - Zinseinkünfte in Höhe von 72.000 € bei der Frau. Das FG hält dies für unzulässig (FG Münster vom 06.04.2009 Az.: 12 V 446/09 E).
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