Vermieter dürfen Schuldzinsen bei Lebensversicherungsfinanzierung endlich absetzen
Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zur Finanzierung einer vermieteten Immobile aufgenommen wurden, sind die Zinsen laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Der Bundesfinanzhof wendet sich damit gegen eine gern geübte Praxis der Finanzverwaltung, entsprechende Zinsen bezüglich der Lebensversicherung dem privaten Bereich der Steuerzahler zuzuordnen. Die diesbezüglich vorgetragenen Argumente überzeugten den BFH nicht. In ihrer Entscheidung betonten die Richter, dass Schuldzinsen immer dann abziehbare Werbungskosten sind, wenn der Steuerzahler ein Darlehen verwendet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Dies gelte auch für die entsprechenden Schuldzinsen (BFH, Urteil vom 25. 02. 2009 IX R 62/07).
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